Botoxunterspritzung ist nicht Botoxunterspritzung - wonach richten sich die Kosten für die Behandlung?
Botoxunterspritzung ist nicht Botoxunterspritzung - hier gibt es große Unterschiede. Grundsätzlich sind die Kosten immer abhängig vom Behandlungsaufwand (sprich den zu behandelnden Regionen) und den entsprechenden Materialkosten. Die genauen Kosten ergeben sich entsprechend immer aus Ihren persönlichen Voraussetzungen und der gewünschten Veränderung. Daher können immer erst nach einer Untersuchung genau sagen, was Ihre Botoxunterspritzung kostet.
Je nach Art und Umfang der Behandlung (z. B. Krähenfüsse,Glabellafalte, Zornesfalte oder übermäßiges Schwitzen, etc.) liegen die Kosten für eine Botoxunterspritzung bei einem gut ausgebildeten, erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische liegt meist im Kostenrahmen zwischen EUR 250,- und EUR 800,-.
Jede Behandlung muss auf den Patienten individuell abgestimmt werden. Der Preis für eine Behandlung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:
Die beschränkte Haltbarkeit einer injektionsfertigen Botulinumtoxin A-Lösung beträgt ca. 8 Stunden bei einer Lagerung zwischen 2 und 8 Grad. Daher ist es für die Wirkung sehr wichtig, das der Arzt das Botulinumtoxin A von einem hochwertigen Lieferanten erhält. Wird in der Lieferkette (z. B. bei Bezug der Ware aus dem Ausland) die Temperatur überschritten, so kann dies die Wirkungsweise des Produktes beeinflussen oder sogar aufheben.
Ein genauer Betrag kann erst nach einem persönlichen Beratungstermin genau genannt werden, da beim Beratungstermin der Behandlungsumfang, die Erfolgsmöglichkeiten und event. Alternativen abgeklärt werden können.
Achten Sie immer darauf, ob in Ihrem vorliegenen Angebot auch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% enthalten ist. Oftmal werden in Foren oder anderen Oberflächen Preise genannt. Bei diesen Preisen ist immer die Frage, ob diese inkl. Anästhesie, Krankenhausaufenthalt, Beratung und OP-Aufklärung, Kosten für das vor der Operation benötigte Blutbild, etc. sind. Zudem sollten Sie bei "Angeboten" oder "Sonderaktionen" vorsichtig sein. Fragen Sie sich selbst, ob Sie z. B. im Juli weniger Gehalt erhalten, als in einem anderen Monat. Grundsätzlich sind ärztliche Dienstleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab zu rechnen (auch Beratungen, Voruntersuchungen, OP-Aufklärung) - egal zu welcher Jahreszeit.
Zur Definition der genauen Kosten muss eine Untersuchung erfolgen - daher seinen Sie vorsichtig, wenn Sie ohne Untersuchung schon einen fixen Preis genannt bekommen.
Weitere Informationen Plastische und Ästhetische Chirurgie
Unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie